Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktikerleistungen
Die folgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Praxis für gesunde Lebenskraft und dem Patienten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1. Behandlungsvertrag
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Honoraranspruch
Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Honorierung richtet sich nach den im Erstgespräch vereinbarten Sätzen oder der aktuellen Preisliste der Praxis. Die Rechnungsstellung erfolgt nach jeder Behandlung oder als Sammelrechnung.
3. Kostenerstattung
Sofern der Patient Anspruch auf Erstattung der Honorare durch Kostenträger (z.B. private Krankenversicherung) hat, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Honorars an die Praxis davon unberührt. Die Praxis übernimmt keine Gewähr für die Erstattung durch Dritte.
4. Terminausfall
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen behält sich die Praxis vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der geplanten Leistung in Rechnung zu stellen.
5. Schweigepflicht
Die Heilpraktikerin behandelt die Patientendaten streng vertraulich und erteilt Auskünfte an Dritte nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Patienten.
